Wir beraten nationale wie internationale Mandanten zu Fragen des Gesellschaftsrechts. Dazu zählen nicht nur die Wahl der geeigneten Rechtsform bei der Gründung eines Unternehmens, sondern auch Themen wie das Compliance-Management, Transaktionen und Umstrukturierungen, M&A Due Diligence, Gesellschafterstreit oder mögliche Haftungsrisiken für Vorstände Geschäftsführer und Aufsichtsratsmitglieder.
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Bearbeitung von Sachverhalten im Schnittpunkt des Insolvenz- zum Gesellschaftsrechts. In diesem Zusammenhang ist neben der Geschäftsführerberatung in Krisenzeiten auch die umfassende Gläubigervertretung zu nennen.
Daneben beraten wir im Gesellschaftsrecht insbesondere Unternehmer und Privatpersonen zu den Gestaltungsmöglichkeiten der Nachfolgeplanung. Wir informieren Sie umfassend und gestalten Ihre Unternehmensnachfolge entsprechend Ihren Bedürfnissen.
Herr Rechtsanwalt Jens Wöhrle ist Ihr Ansprechpartner für Unternehmen verschiedener Branchen zu allen Fragen des Handelsrechts. Dazu zählen beispielsweise die Themen Vertragsgestaltung (Kauf-, Werk- und Werklieferungsverträge, Finanzierungsverträge, Handelsvertreter-, Vertragshändler- und Kommissionsverträge, Lizenzverträge), Franchising, e-Commerce sowie die Erstellung rechtssicherer AGB, z.B. für Onlineshops. Auch für die Gestaltung von Verträgen im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Geschäften sind wir als Rechtsanwälte des Handels- und Gesellschaftsrechts kompetente Ansprechpartner.“
Unten im Text dann noch mal:
„Setzen Sie sich mit Herrn Rechtsanwalt Jens Wöhrle, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, zu einem Erstgespräch in unseren Büros in Giengen oder Ulm zusammen und erfahren Sie mehr über individuelle Gestaltungsmöglichkeiten.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Compliance Beratung. Bis vor wenigen Jahren war „Compliance“ insbesondere für Banken und Finanzdienstleister von Interesse, da unter diesem Stichwort die Einhaltung verschiedener finanzaufsichtsrechtlicher Vorgaben diskutiert wurde. Mittlerweile ist Compliance in aller Munde – und auch mittelständische deutsche Unternehmen ohne Ambitionen auf einen Börsengang – beginnen aus gutem Grund mit der Einführung von Compliance-Systemen.
Wir kümmern uns um die Einführung von Compliance-Systemen in Ihrem Unternehmen und sorgen dafür, dass Ihre Haftungsrisiken beherrschbar bleiben. Wir strukturieren die für Ihr Unternehmen wesentlichen Pflichten und bereiten sie in Checklisten und Mitarbeiterhandbüchern für Ihre Führungskräfte und Arbeitnehmer auf. Notwendige Abstimmungen mit dem Betriebsrat erledigen wir ebenso wie das Informieren von Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit.
Setzen Sie sich mit Herrn Rechtsanwalt Roman Paulus, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, zu einem Erstgespräch in unseren Büros in Giengen oder Ulm zusammen und erfahren Sie mehr über individuelle Gestaltungsmöglichkeiten.
Rechtsanwalt Wöhrle
Mähringer Weg 6
89075 Ulm
Marktstraße 24
89537 Giengen an der Brenz
Telefon: 07322 / 95 77 40
E-Mail: info@kanzlei-woehrle.de